1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe. Beherbergungs-,
Gastaufnahme-,Hotel-und Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Stornierungen haben
immer in schriftlicher Form zu erfolgen, mündliche Stornierungen
haben keine Gültigkeit.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Das Hotel ist berechtigt bei bis zu 3 Nächten in andere
Zimmerkategorien umzubuchen, wenn es der Geschäftsumfang
erfordert.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt
wurden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und
lokalen Ausgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach
dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,
wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf
den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die
Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des
Hotels erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
3.6. Kommt es zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss
zwischen dem Hotel und dem Kunden wird eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Gesamtleistungspreises fällig oder der Kunde
gibt eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie. Änderungen der Höhe und Art der
Vorauszahlung und der Zahlungstermine müssen im Vertrag in
Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.5. oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8. Das Hotel ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
geleistet wurde.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.1.11 Es
besteht kein Widerrufsrecht des Gastes.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde
bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Dies hat immer in
schriftlicher Form zu erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung Ihrer
Buchung ist bis 3 Wochen vor Anreise möglich. Bei einer Absage
weniger als 3Wochen vor Anreise kann auf eine Ausfallrechnung in
Höhe von 90% verzichtet werden, wenn das reservierte Zimmer
weitervermietet werden kann. Bei einer kurzfristigen Stornierung
innerhalb von 2 Tagen oder weniger vor Ihrer Anreise berechnen wir
eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der gebuchten Leistungen.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug
für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6. und oder Ziffer 3.7. vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere
vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft
unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht wurden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der
Aufenthaltszweck sein; – das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung
gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung,- Übergabe und Rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.
6.2. gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50 % des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr
100%. vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die
Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur
durch Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Zahlungsbedingungen
8.1. Das Hotel stellt die Rechnung mit Zahlungsziel von 14
Tagen nach Erhalt der Rechnung.
8.2. Die Abrechnung der Gesamtrechnung erfolgt spätesten am
Tag der Abreise im Hotel.
8.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug wird nach der
ersten bzw. beim Endverbraucher nach der dritten Mahnung mit
einem verlängerten Zahlungsziel von weiteren 14 Tagen der
gerichtliche Mahnbescheid erstellt.
9 Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
9.2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-
Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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